Dr. H. Sellmann über eine Fortbildungsveranstaltung der
etwas anderen Art - Brot und Spiele:
Vom Fettabsaugen, der Umsatzsteuer und der Liebe zum Patienten
Das Aufspritzen schmaler Lippen bringt der "Betroffenen" buchstäblich "Mehrwert". Das Fettabsaugen im übertragenen Sinne auch. Nun führen Zahnärztinnen und Zahnärzte in aller Regel solche Eingriffe nicht durch. Dennoch verbindet uns Jünger der Apollonia einiges mit den plastischen Chirurgen, eben besagter Mehrwert. Der landet nicht nur bei der Patientin, sondern auch bei Vater Staat, und zwar in Form einer Umsatzsteuerzahlung auf unser Tun.
Was habe ich als Zahnarzt denn damit zu tun? Auch wenn Sie bisher noch kein Steinchen geklebt, keine Zähne "gebleacht" haben, einen 45er haben Sie als Krone sicher schon einmal vollverblendet, oder? Sehen Sie, schon sind wir mittendrin in der Materie der umsatzsteuerpflichtigen Leistungen.
Panem et Circenses
Kombinationsveranstaltungen werden immer beliebter. Bei Sterne-Köchen im Zirkuszelt kennen wir das, da delektieren wir uns an der Taubenbrust an Champagnerkraut, während hoch droben in der Kuppel die Artistin die Festigkeit ihrer (Zahn-) Implantate demonstriert, sie hält sich nur mit dem Gebiss am Trapez fest. Bei uns Zahnärzten kann die raffinierte Erfindung, eine trockene Materie mit etwas Kontemplativerem zu verbinden, ebenfalls eine sonst nur schwer zu ertragende Fortbildung "leichter" machen. Die Haranni Academie in Herne war diesmal der Schauplatz eines solchen Kombinationsseminars, das ich mir ausgesucht hatte, um den Lesern der DZW zu berichten.
Aber kommen wir doch zurück zur Umsatzsteuer. Die schlechte Nachricht: Ja, wir müssen Umsatzsteuer für diejenigen kosmetisch-ästhetischen Leistungen bezahlen, für die die Kassen in der Regel (weil eben ästhetisch und nicht medizinisch indiziert) keinen Zuschuss geben. Die gute Nachricht: Wir unterliegen (Wirklich? Haben Sie kein Eigenlabor?) der so genannten Kleinunternehmerregelung. Aber lassen Sie das bitte genau von Ihrem Steuerberater prüfen, meiner jedenfalls war sprachlos, als ich ihm von dieser gar nicht mal so neuen Perfidie der Finanzbehörden berichtete.
Fachfrau aus der Anwaltskanzlei
Das Referententeam in Aktion: Rechtsanwältin Gudrun Hastrich und Friedrich Wilhelm Schmidt
Rechtsanwältin Gudrun Hastrich, Sozia der Kanzlei Professor Bischoff & Partner aus Köln und Expertin auf dem Gebiet Zahnärzte, Umsatzsteuer und betriebswirtschaftliche Leitung einer Praxis (Stichwort Praxisnavigation), referierte zu diesen Problemen. Denn der Fiskus legt die altbekannte, für uns positive Ausnahmeregelung des Umsatzsteuergesetzes, dass Ärzte grundsätzlich umsatzsteuerfrei tätig werden, neuerdings anders aus! Dies gilt bei ästhetischen Leistungen. Bekannt ist ja, dass so genannte Schönheitsoperationen, durchgeführt von plastischen Chirurgen, umsatzsteuerpflichtig sind, und das rückwirkend gegebenenfalls bis 2002 oder 2003, teilweise sogar bis zu zehn Jahre. Dies ist im Juli 2004 höchstrichterlich bestätigt worden. So manchem blieb da nichts weiter übrig, als an das Finanzamt zu zahlen, solch eine Last der Nachzahlung - man hat die Umsatzsteuer seinen Patientinnen in der Vergangenheit ja nicht berechnet, muss sie aber abführen - ist kaum zu bewältigen.
Natürlich sieht das bei uns Zahnärztinnen und Zahnärzten anders - undramatischer - aus, aber aufpassen müssen wir trotzdem. Und eine kompetente Beratung und Entscheidung des Steuerberaters - am besten eines Fachmanns für Mediziner - einholen, der unsere Umsatzsteuerpflicht prüft und gegebenenfalls die korrekten Schritte in die Wege leitet. Auf keinen Fall im Alleingang agieren und plötzlich Umsatzsteuer irgendwie abrechnen, das kann ein teurer Spaß werden.
Auch in der Praxis müssen einige Dinge umgestellt werden: Honorarvereinbarungen gegebenenfalls um die Umsatzsteuer erweitern, Patienten informieren, korrekte Rechnungserstellung bei umsatzsteuerpflichter Leistung, (anonymisierte) Listen zu medizinisch indizierten, umsatzsteuerfreien Tätigkeiten und ästhetischen, umsatzsteuerpflichtigen Leistungen, und, und, und... Der Fiskus (zum Beispiel in Gestalt des Betriebsprüfers) nämlich überprüft die korrekte Handhabung der Umsatzsteuerproblematik.
Verhandeln wie der Satan
Seitdem ich einmal ein Seminar von Friedrich-Wilhelm Schmidt von "Schmidt Training und Beratung" aus Herdecke besuchte, das den provozierenden Titel "Satanische Verhandlungskunst" trug, kenne und schätze ich diesen Trainer und Berater. Sein Teil des Doppelseminars, die "Circenses", war dem Thema "Mit Sicherheit Geld verdienen" gewidmet. Wer Schmidt noch nicht kennt, der sollte mal in sein Buch Implantatberatung - einfach erfolgreich hineinsehen.
ch habe schon viele Rhetoriker gesehen. Manche taten mir (und den gläubig lauschenden Seminarteilnehmern) gut, man braucht ja schließlich seine Streicheleinheiten. Aber bei manchen blieb für mich der Dauereffekt aus. Bei Schmidt war das anders. Seitdem ich die Binsenweisheit aus einem seiner Kurse "Wer fragt, führt" beherzige, bin ich so leicht nicht mehr aus der Ruhe zu bringen, auch von einem "Zahnpsycho" nicht. Denken Sie mal darüber nach und versuchen Sie, so etwas in der Praxis selbst einzusetzen. Auch das Gespräch mit dem Patienten, den echten Dialog, sollten wir einmal für uns selbst überdenken. Zahnärzte meinen ja häufig, ein Gespräch mit dem Patienten bedeute, dass allein der Zahnarzt rede. Dahinein passt auch sehr gut die Idee, wir müssten von der Fachkompetenz zur Sozialkompetenz kommen.
Nur kurz musste Schmidt noch das Watzlawicksche Eisbergmodell mit dem einen Siebtel (das über dem "Wasser" liegt - dem Verstand) und den restlichen sechs Siebteln (die unter dem Wasser liegen, dem Gefühl) erläutern, und dann wurde uns, den Teilnehmern aus dem kleinen Kreis, schon klar, dass "Verkaufen" in unserer Praxis sehr viel mit Gefühl zu tun hat.
Wie vermeidet man die drei Todsünden einer Gesprächseröffnung? Wie werde ich mit der Ablehnung eines Patienten fertig? Fragen, die wir uns selten stellen, die aber für unseren Erfolg in der Patientengesprächsführung von größter Bedeutung sind. Aber nicht nur sprachlich müssen wir mit einer Ablehnung fertig werden. Wer achtet bewusst auf die Körpersprache, auf die eigene und auf die unserer Patienten? Wie viele versteckte Botschaften werden ausgetauscht?
Die Körpersprache eines Patienten richtig zu "lesen" und die eigene ein wenig mehr unter Kontrolle zu bekommen, das sind doch eigentlich so einfache Sachen. Warum nur sind manche anderen Zahnärzte so erfolgreich?
Wer bei Schmidt gut aufgepasst hat, der wird Erfolg in seine Praxis bringen. Und wer den richtigen Berater für seine steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belange hat, der wird auch bei der Frage der Umsatzsteuer nicht schlapp machen.
Sie wollen mehr Informationen? Dann schauen Sie doch mal auf die Internetseiten: von Friedrich-Wilhelm Schmidt und Bischoff und Partner. Ich bin sicher, dass ein wenig gezielte Rhetorik Sie nicht dazu führt, den Patienten zu überreden, sondern eher zu überzeugen. Und die richtige Beratung in steuerlichen Belangen vermeidet die Liquiditätskrise.
Dr. med. dent. Hans H. Sellmann, Marl
(veröffentlicht in Praxis aktuell 44/06)